Austauschpflicht von Heizkesseln – hohe Bußgelder veranschlagt

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEv 2014).

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, nicht mehr in Betrieb sein.
Nach und nach müssen in den kommenden Jahren alle Öl- und Gasheizkessel ausgetauscht werden,
die älter als 30 Jahre sind.

Damit möchte die Bundesregierung dafür sorgen, dass alte Heizungen nach und nach durch energieeffizientere Modelle ersetzt werden.

Lassen Sie sich von uns beraten. Es gibt viele Möglichkeiten, um für Wärme und Wohlbehagen zu sorgen.

Die Umwelt dankt es Ihnen:

  • Sie sparen fossile Brennstoffe, Öl oder Gas.
  • Sie reduzieren den COAusstoß.

Durch eine Modernisierung der Heizungsanlage nehmen Sie nicht nur am Umweltschutz teil, sondern Sie sparen auch an den Unterhaltskosten.

Wir beraten Sie gerne – nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

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